Monatslosung für Februar 2024:

Alle Schrift, von Gott eingegeben, ist nütze zur Lehre, zur
Zurechtweisung, zur Besserung, zur Erziehung in der
Gerechtigkeit.


2 Tim 3,16 (L)

Reisebedingungen

Vereinbarung über die Teilnahme an kostenpflichtigen Angeboten
der 
Evangelischen Kirchengemeinde Mariendorf-Ost


I Anmeldung
Mit der verbindlichen Anmeldung zu einer Fahrt oder Freizeit, die durch die Ev. Kirchengemeinde Mariendorf-Ost (MDO) angeboten wird, kommt ein rechtskräftiger Vertrag zustande.

II Zahlung des Reisepreises
Die Teilnahmegebühr ist entsprechend den auf der Ausschreibung angegebenen Vorgaben fristgemäß zu zahlen. Dies kann durch Bareinzahlung in der Küsterei oder per Überweisung auf das Gemeindekonto erfolgen.

III Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung. Zusätzliche Leistungen sind u.U. kostenpflichtig.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

IV Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl MDO als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651j BGB) kündigen. MDO wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

V Reiseabsage durch den Veranstalter
1. MDO kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
2. MDO ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
3. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten Dieses Recht können Sie binnen einer Woche schriftlich uns gegenüber geltend machen.

VI Rücktritt und Umbuchung
1. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten.
2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen verlangen. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet: bis 30. Tag vor Abreise 20%; bis 15. Tag vor Abreise 60%; bis 7. Tag vor Abreise 80 %; ab 6. Tag vor Abreise 100 %.

VII Neben dem Reisevertragsgesetz und diesen Reisebedingungen gelten zusätzlich folgende Vereinbarungen:
1. Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin erklärt mit seiner/ihrer Anmeldung die Bereitschaft, sich in die Gemeinschaft der Freizeitteilnehmer/-teilnehmerinnen einzuordnen und am vorgesehenen Programm teilzunehmen.
2. Die Teilnahme an ausdrücklich vorgesehenen Vorbereitungstagen ist für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin verbindlich.
3. Für jede Freizeit ist ein Leiter/eine Leiterin verantwortlich. Mit der Anmeldung wird erklärt, den Weisungen des Leiters nachzukommen. Bei Verstößen gegen die Freizeitordnung ist der Leiter/die Leiterin berechtigt, den Teilnehmer/die Teilnehmerin auf eigene Kosten nach Hause zu schicken, sofern dies angemessen ist und gesetzliche Vorschriften nicht entgegen stehen.
4. Dies gilt in gleichem Maße für volljährige und minderjährige Teilnehmer/innen.

 

Der Gemeindekirchenrat der Ev. Kirchengemeinde Mariendorf-Ost
Liviusstraße 25 •  12109 Berlin • Fon 030 – 703 10 54 • Fax 030 – 701 329 76 •  www.mariendorf-ost.de

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner